Urlaubszeit ist nach Fasching/Karneval wohl die schönste Zeit im Jahr. Im Urlaub fühlen wir uns frei von den Alltagssorgen. Wir fahren in den Süden, dorthin, wo es warm ist, wo man Party macht, wo was los ist. Dabei vergessen wir den Alltag, erholen uns vom Stress und haben Spaß.
Junge Männer wie junge Mädchen feiern kräftig und verlieren oft die Hemmungen. Was soll es auch. Man ist ja meilenweit von zu Hause weg. Weder Eltern noch Lehrer oder Chefs bekommen von der guten Laune etwas mit.
Damit man auch beweisen kann, wie schön, ja überwältigend es in den Ferien ist, macht man Beweisfotos und filmt oder fotografiert auch die Ausgelassenheit, um die gute Stimmung zu dokumentieren und über das Netz nach Hause zu transportieren.. Ein traumhafter Pool, die üppigen Büffets, der Club, der Strand, die Zimmer, alles muss fotografisch festgehalten werden.
Man schickt alles in die Heimat, und auch die Abende mit dem netten jungen Mann, den man schon am ersten Tag kennengelernt hat, werden dokumentiert. Und Männer sind Augenmenschen. "Komm, stell dich nicht so an, wir machen einmal ein paar Nacktaufnahmen!". Das Mädel denkt sich nix dabei und willigt ohne zu zögern ein. Ist ja schließlich ihr Handy und da bleiben die Fotos auch drauf. Nicht selten machen aber auch die Männer Fotos von den Frauen ihrer Wahl.
Der Gruppenzwang befiehlt es, dass in stiller Stunde die Mädel der Schöpfung untereinander die Fotos austauschen und ins Schwärmen geraten. Den Herren geht es nicht anders. Sie prahlen, wer die Schönste flach gelegt hat.
Der Autor hat sich mal die Mühe gemacht, zu diesem Thema Fotos herauszusuchen. Mühe? Von Mühe kann nicht die Rede sein. Schon bei den Schlüsselwörtern "Urlaub" und "nackt" erscheinen tausende Links mit entsprechenden Fotos. Nicht etwa überwiegend die klassischen Pornoseiten. Nee, der liebe gutaussehende Kellner Miguel postet auf seiner Seite die Trophäen der Saison. Da finden sich Sarah ebenso wieder wie Michelle oder Barbara, natürlich alle im Evakostüm. Und dann finde ich auf einer Seite mehrere Videos und Fotos, deren Herkunft der Betreiber dieser Seite unverblümt als Inhalt von einer gestohlenen Speicherkarte ausgibt. Na toll! Hier sind schon sehr, sehr intime Dinge zu sehen.
Was geht in den Köpfen dieser Mädchen vor? Zum Denken setzen sie ihn sicher nicht ein, zum Nachdenken schon gar nicht. Klar, ein nackter Frauenkörper ist in aller Regel eine sehr ästhetische Angelegenheit. In entsprechender Pose sicher auch erotisch. Und das Privileg der Jugend ist es, dass die Schwerkraft noch keine Spuren hinterlassen hat und auch die Haut noch jugendlich straff ist.
Die Mädchen sind stolz auf ihre Figur und nicht ohne Kokettiergehabe zeigen sie sie ihren Freunden und Bekannten. Ich habe es selbst erlebt, mit welchem gekünzelten Schamverhalten diese Bildchen dann vorgezeigt werden. "Lass mal sehen!" befiehlt ein junger Mann. "Nein, gib das sofort wieder her!" herrscht die junge Dame zurück. Aber wie groß ist die Enttäuschung, wenn der Junge dann das Handy ohne weitere Nachfrage zurückgibt. So ist es eben. Das ist alles kein ungewöhnliches Verhalten in der Jugend und weder frevelhaft noch ungebührlich. Jugend eben!
Alles nicht schlimm, gäbe es das Internet nicht.
Tolle Zimmerausstattung: Dusche und Wanne mit Whirlpool-Effekt, das muss gezeigt werden. Super Fete, Stimmung auf dem Höhepunkt, Saufgelage, Whiskypulle am Hals und alle oben ohne. Bei den Temperaturen ein Muss. Auch das wollen wir allen zeigen. Wie? Es gibt doch das Internet. Auch wenn Facebook Bilder mit entblößten Brüsten löscht, gibt es doch tausend andere Möglichkeiten. Und die sind nicht so verrätersich wie Facebook.
Der Autor hat sich wieder einmal Mühe gemacht, ohne jedoch sehr große Mühe bei seinen Recherchen zu haben. Ich habe mich in die Rolle eines Personalreferenten versetzt und anhand des Bewerbungsfotos das Netz nach der vermeintlichen Person durchforstet. Dabei habe ich völlig legale und teils Grauzonen-Software (für gewerbliche Zwecke nicht erlaubt) genutzt.
Um Nachahmung zu vermeiden, gehe ich nicht ins Detail, wie ich im einzelnen vorgegangen bin. Eines kann ich aber berichten: Ich bin sehr rasch fündig geworden. Schon der siebte Versuch führte zu einem Urlaubsfoto der beschriebenen Klasse. Der 69. Versuch leitete mich auf bewegte und unbewegte Bilder mit Geschlechtsverkehr. Auch hier sagte die Quelle, dass die Aufnahmen von einer entwendeten Speicherkarte stammten. Das spermaüberfüllte Gesicht des Mädchens stimmte zu den berühmten 99,98 % mit dem Ausgangsbild überein.
Ganz gleich, wie solche Bilder ins Netz geraten, ist zu sagen: Hier gehören sie nicht hin. Wie vermeide ich es dann? Die klare Antwort ist: Vermeide solche Bilder von vornherein! Mädels, lasst euch nicht überreden der "Pornostar für Arme" zu sein. Lasst euch von Urlaubsbekanntschaften erst gar nicht zu solchen kompromittierenden Fotos überreden und macht selbst keine!
Ausgelassen und fröhlich ist die Stimmung dieser Gruppe. Rasch wird ein Bild für die Zuhausegebliebenen gemacht. Leider landete es eben auch im Internet. Es sind aber nicht nur solche Urlaubsbilder, die in der Regel ungewollt im Netz landen. Da machen Mädchen Selfies im Evakostüm oder lassen sich von ihrem Freund oder ihrer Freundin fotografieren. So habe ich während meiner Recherchen ganze Reihen von solchen Bildern entdeckt.
Auch hier hoffen ja meist die Abgebildeten, dass die Bilder nur ein ausgesuchter Personenkreis zu Gesicht bekommt. Weit gefehlt. In einem Fall wurde die Identität des abgebildeten Mädchen gleich mit geliefert. Ein Mädel posierte nackt auf dem Bett, offensichtlich in ihrem Jugendzimmer. An der Wand hing eine Urkunde vom Schulsport mit Namen, Ausstellungsort und Schule. Bei Facebook fand ich die junge Dame dann wieder. Sie war inzwischen 6 Jahre älter und arbeitete bei einem Kreditinstitut in einer Kleinstadt.
Was beweist uns das? DAS NETZ VERGISST NICHTS.
Alles Bangemacherei?! Was ist denn schon dran, wenn tatsächlich einer zufällig diese Bilder sieht? Der kennt mich doch nicht und nach Jahren schon erst recht nicht.
Wer´s glaubt, wird selig. Es gehört heutzutage zur allgemeinen Übung von Personalabteilungen, das Internet nach Daten und Bildern von Bewerberinnen und Bewerbern zu durchsuchen. Diesen Abteilungen stehen die gleichen Mittel zur Verfügung wie dem Autor dieses Artikels. Je höher der Rang, je tiefer wird im Netz geforscht. Die Behörden mit Sicherheitsaufgaben haben dabei noch viel feinere Recherchemethoden.
Und wenn es auch nicht gemacht wird. Ein Kollege in der Firma möchte mal sehen wie Tanja nackt aussieht oder aussah. Dann forscht er und die Bilder kursieren duch die Firma. Schön ist das sicher nicht, oder? Oder der Bewerber für die Suchtberatung posiert auf Malle mit ner Pulle Schnaps am Hals. Einstellen?
Liebe Leute, achtet darauf, welche Bilder ihr selbst ins Netz stellt und seid wachsam, von wem ihr fotografiert werdet.
Strafbare Handlungen
Die beschlossene Gesetzesfassung umfasst im Vergleich zum bisherigen Gesetzeswortlaut unter anderem neue Handlungsvarianten, die der Strafbarkeit ausdrücklich unterworfen werden. So wird nunmehr bestraft, wer
1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
3. eine durch eine Tat nach Nr. 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in Nr 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
Ebenso wird bestraft, wer
(2) […] unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht,
sowie
(3) […] eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,
1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen oder
2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.
Zivilrechtliche Ansprüche
Wurde das Recht am eigenen Bild durch eine unbefugte Veröffentlichung verletzt, oder droht die unberechtigte Veröffentlichung eines Bildes, kann der Betroffene einen Unterlassungsanspruch gem. § 12, § 862, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, analog i. V. m. § 823 Abs. 2 i. V. m. § 22, § 23 KunstUrhG gegen das jeweilige Medium geltend machen (Verbreiterhaftung) um die Erstveröffentlichung des Bildes oder eine wiederholte Veröffentlichung zu verhindern.
Wurde durch die Veröffentlichung schwerwiegend in das Recht am eigenen Bild eingegriffen, beispielsweise durch den Abdruck von Nacktfotos, kann auch ein Anspruch auf Entschädigung in Geld für einen immateriellen Schaden (Schmerzensgeld) bestehen. Dieser wird aus § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitet und soll neben der Genugtuungsfunktion für das Opfer auch eine Präventionsfunktion für den Verletzer haben.
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